Lizenzierung von CI Hex Viewer Die Software CI Hex Viewer wird unter den Bedingungen von mit der Software gelieferten Endbenutzer-Lizenzvereinbarung lizenziert. Die Zusammenfassung der zu anwendenden Lizenzen steht unten zur Verfügung: 1. Anonyme Trial-Lizenz Die anonyme Trial-Lizenz ermöglicht Softwarenutzung durch eine Einzelperson auf jedem persönlichen Computer und jedem der unterstützten Typen der Betriebssysteme. Gemäß dieser Lizenz wird einem LN gestattet, eine Softwarekopie zu installieren, zum Zweck von Probieren bzw. zu Ausbildungszwecken zu benutzen und die Software zu werben. Dem LN wird nicht gestattet, die Software einem Dritten zu verkaufen. Einem Dritten wird es gestattet, die Software unter den Bedingungen von der Anonymen/Trial-Lizenz zu nutzen. Softwarenutzung zu gewerblichen Zwecken jeder Art ist verboten. Durch Nutzung der Trial-Kopie von der Software CI Hex Viewer stimmt der LN mit das geänderte Verhalten der Trial-Software zu. Es beschränkt keine Hauptfunktionen der Software und ermöglicht Softwarenutzung zu persönlichen Zwecken und unter den Bedingungen von der Endbenutzer-Lizenzvereinbarung. 2. Persönliche Benannte Lizenz Die Persönliche benannte Lizenz ermöglicht Softwarenutzung durch eine registrierte Einzelperson zu Hause auf bis zwei persönlichen Computern, einschließlich Laptop, auf einem der unterstützen Betriebssysteme. Gemäß dieser Lizenz wird einem LN gestattet, eine Softwarekopie zu installieren, zu persönlichen bzw. zu Ausbildungszwecken zu benutzen, die Software zu werben und eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Dem LN wird nicht gestattet, die Software zu verkaufen bzw. in irgendeiner anderen Form zu einer Dritten zu übertragen. Softwarenutzung zu gewerblichen Zwecken jeder Art bzw. in einer Geschäftsumgebung ist verboten. 3. Business-Lizenz Die Business-Lizenz ermöglicht eine Softwarenutzung durch eine Rechtsperson im Büro auf bis zehn Computern der Mitarbeiter auf einem der unterstützten Betriebssysteme. Gemäß dieser Lizenz wird einem LN gestattet, eine Softwarekopie zu installieren, in der Geschäftsumgebung bzw. zu Ausbildungszwecken zu benutzen, die Software zu werben und eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Dem LN wird nicht gestattet, die Software zu verkaufen bzw. in irgendeiner anderen Form zu einer Dritten zu übertragen. Softwarenutzung zu gewerblichen Zwecken jeder Art bzw. außer dem Büro ist verboten. 4. Kommerzielle Lizenz Kommerzielle Lizenz ermöglicht Softwarenutzung durch eine Einzelperson bzw. eine Rechtsperson im Büro auf einer Workstation mit dem Zugriff mehrerer User auf einem der unterstützten Betriebssysteme. Gemäß dieser Lizenz wird einem LN gestattet, eine Softwarekopie zu installieren, in der Geschäftsumgebung einschließlich zu gewerblichen Zwecken bzw. Ausbildungszwecken zu benutzen, die Software zu werben und eine Sicherungskopie der Software zu erstellen. Dem LN wird nicht gestattet, die Software zu verkaufen bzw. in irgendeiner anderen Form zu einer Dritten zu übertragen. Softwarenutzung zu Hause ist verboten. 5. Lizenz für Softwarevertriebspartner Die Lizenz für Softwarevertriebspartner lässt einem autorisierten Software-Reseller, die Software zu verkaufen und zu werben. Die Softwareinstallation auf persönliche Computer bzw. Workstations, kostenlose Softwareübertragung zu einer Dritten, Softwarenutzung einschließlich persönlicher, gewerblicher und Ausbildungszwecken sind verboten. 6. Lizenz für Softwarepartner Lizenz für Softwarepartner wird mit jedem unserer Partner besprochen und auf dem Grund einer einzelnen Vereinbarung beschlossen. Diese einzelne Vereinbarung bestimmt die Bedingungen zum höchsten gegenseitigen Vorteil. |